Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der SCS-3D GmbH
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge und Leistungen zwischen
SCS-3D GmbH
Klosterstraße 2b
41747 Viersen
Deutschland
Geschäftsführer: Shamil Akhmadov
E-Mail: info@scs-3d.com
Telefon: +49 157 38343734
– nachfolgend „SCS“ –
und ihren Auftraggebern, Kunden, Bewerbern, Künstlern, Talenten und sonstigen Vertragspartnern, soweit im jeweiligen Einzelvertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde.
Die Leistungen von SCS umfassen insbesondere Personalvermittlung, private Arbeitsvermittlung, Recruiting, Headhunting und Executive Search, Coaching und Karriereberatung, Management- und Unternehmensberatung, Künstler- und Talentmanagement sowie individuelle Unternehmenslösungen.
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Vertragspartners gelten nur, wenn SCS ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
2. Vertragsschluss
Die Darstellung von Leistungen auf der Website stellt grundsätzlich kein verbindliches Vertragsangebot dar.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn SCS ein Angebot des Vertragspartners ausdrücklich annimmt, einen individuellen Auftrag bestätigt oder mit der vereinbarten Leistung beginnt.
Art, Umfang, Vergütung, Leistungszeitraum und weitere Einzelheiten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag, Vertrag oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung.
Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
3. Leistungen von SCS
SCS erbringt die vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und mit der im Geschäftsverkehr üblichen Sorgfalt.
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, schuldet SCS keinen bestimmten wirtschaftlichen oder persönlichen Erfolg.
Insbesondere besteht bei Personalvermittlung, Recruiting, Headhunting, Coaching, Karriereberatung, Consulting sowie Künstler- und Talentmanagement keine Garantie dafür, dass ein bestimmtes Arbeitsverhältnis, Vertragsverhältnis, Engagement, Projekt, Umsatz, Karriereerfolg oder sonstiger wirtschaftlicher Erfolg zustande kommt.
SCS ist berechtigt, zur Durchführung einzelner Leistungen geeignete externe Dienstleister oder Kooperationspartner einzusetzen, soweit dem keine berechtigten Interessen des Vertragspartners entgegenstehen.
4. Mitwirkungspflichten des Vertragspartners
Der Vertragspartner verpflichtet sich, sämtliche für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen vollständig, wahrheitsgemäß und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
Änderungen relevanter Umstände sind SCS unverzüglich mitzuteilen.
Verzögerungen oder Mehraufwand, die aufgrund fehlender, verspäteter oder unrichtiger Informationen entstehen, können zu einer entsprechenden Anpassung der Leistungsfristen und – soweit vereinbart oder gesetzlich zulässig – zu zusätzlichem Vergütungsanspruch führen.
5. Personalvermittlung, Recruiting und Headhunting
SCS unterstützt Unternehmen bei der Suche, Auswahl und Vermittlung geeigneter Fach- und Führungskräfte.
Die endgültige Entscheidung über die Einstellung oder Beauftragung eines Kandidaten liegt ausschließlich beim jeweiligen Unternehmen.
SCS übernimmt keine Gewähr dafür, dass ein vorgestellter Kandidat dauerhaft beim Auftraggeber beschäftigt bleibt oder bestimmte wirtschaftliche, fachliche oder persönliche Erwartungen erfüllt.
Angaben über Bewerber und Kandidaten beruhen grundsätzlich auf den von diesen bereitgestellten Informationen sowie den im Rahmen des Vermittlungsprozesses gewonnenen Erkenntnissen.
Eine weitergehende Überprüfung, insbesondere von Zeugnissen, Referenzen oder sonstigen Nachweisen, erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.
6. Vergütung bei Personalvermittlung und Recruiting
Die Höhe und Fälligkeit einer Vermittlungs-, Recruiting- oder Beratungsvergütung ergeben sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot oder Vertrag.
Eine Vergütung kann insbesondere als Festhonorar, erfolgsabhängige Provision, prozentuale Vergütung oder in Form vereinbarter Teilzahlungen ausgestaltet werden.
Soweit eine erfolgsabhängige Vermittlungsvergütung vereinbart wurde, entsteht der Zahlungsanspruch nach Maßgabe der jeweiligen individuellen Vereinbarung, insbesondere bei Abschluss eines Arbeits-, Dienst-, Werk- oder sonstigen Vertrags zwischen dem Auftraggeber und einem von SCS vorgestellten oder vermittelten Kandidaten.
Eine konkrete Provisionshöhe wird ausschließlich im jeweiligen Einzelvertrag oder Angebot festgelegt.
7. Private Arbeitsvermittlung und Bewerber
SCS unterstützt Bewerber insbesondere bei der beruflichen Orientierung, Jobsuche, Vermittlung und Karriereentwicklung.
Soweit Leistungen gegenüber Bewerbern kostenpflichtig sind, werden Preis, Umfang und Zahlungsbedingungen vor Vertragsschluss ausdrücklich vereinbart.
Soweit eine Vergütung über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein oder eine vergleichbare Förderleistung abgerechnet werden soll, gelten ergänzend die jeweils einschlägigen gesetzlichen und behördlichen Voraussetzungen.
Ein Anspruch auf Vermittlung in ein bestimmtes Unternehmen oder auf Abschluss eines Arbeitsvertrags besteht nicht.
8. Coaching und Karriereberatung
Coaching- und Beratungsleistungen dienen der persönlichen und beruflichen Orientierung und Unterstützung.
Sie ersetzen keine medizinische, psychotherapeutische, steuerliche oder rechtliche Beratung.
SCS schuldet hierbei eine fachgerechte Beratungs- bzw. Unterstützungsleistung, jedoch keinen bestimmten persönlichen oder beruflichen Erfolg.
9. Management- und Unternehmensberatung
Gegenstand der Management- und Unternehmensberatung können insbesondere Personalstrategien, organisatorische Prozesse, Unternehmensentwicklung und individuelle betriebliche Fragestellungen sein.
Entscheidungen auf Grundlage der Beratung trifft der Auftraggeber eigenverantwortlich.
SCS übernimmt keine Garantie für bestimmte wirtschaftliche Ergebnisse, Einsparungen, Umsatzsteigerungen oder sonstige Geschäftserfolge.
10. Künstler- und Talentmanagement
SCS unterstützt Künstler, DJs, Musiker, Content Creator, digitale Creator und sonstige Talente insbesondere bei:
- strategischer Karriereentwicklung,
- Künstler- und Tourmanagement,
- Vermittlung und Organisation von Auftritten,
- Vertrags- und Gagenverhandlungen,
- Social Media Management,
- Content Creation und Markenaufbau,
- Werbe- und Kooperationspartnerschaften,
- persönlicher und strategischer Betreuung.
Der konkrete Umfang des Managements wird individuell vereinbart.
SCS garantiert weder bestimmte Auftritte, Kooperationen, Reichweiten, Einnahmen noch sonstige wirtschaftliche oder mediale Erfolge.
Soweit SCS Vertragsverhandlungen begleitet, entscheidet der Künstler oder das Talent selbst über Annahme oder Ablehnung eines Angebots, sofern nicht ausdrücklich eine weitergehende Vertretungsbefugnis vereinbart wurde.
Provisionen, Managementvergütungen und sonstige Beteiligungen werden ausschließlich im jeweiligen individuellen Vertrag festgelegt.
11. Werkvertrags- und individuelle Unternehmenslösungen
Soweit SCS Leistungen auf Grundlage eines Werkvertrags oder einer sonstigen individuellen Projektvereinbarung erbringt, ergeben sich Leistungsgegenstand, Abnahmekriterien, Vergütung und Fristen aus dem jeweiligen Einzelvertrag.
Soweit keine bestimmten Abnahmekriterien vereinbart wurden, gelten die gesetzlichen Regelungen.
12. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt und im jeweiligen Angebot nichts anderes ausgewiesen ist.
Rechnungen sind innerhalb der im jeweiligen Angebot oder auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug fällig.
Fehlt eine besondere Zahlungsfrist, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Bei Zahlungsverzug ist SCS berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen und weitere gesetzlich zulässige Verzugsschäden geltend zu machen.
13. Termine und Leistungsfristen
Vereinbarte Termine und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger von SCS nicht zu vertretender Umstände verlängern vereinbarte Leistungsfristen angemessen.
Das Gleiche gilt, wenn erforderliche Mitwirkungshandlungen des Vertragspartners nicht rechtzeitig erbracht werden.
14. Kündigung
Dauerschuldverhältnisse können nach Maßgabe der jeweiligen individuellen Vereinbarung gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Bereits bis zur Beendigung des Vertrags ordnungsgemäß erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
Individuelle Kündigungsfristen, Mindestlaufzeiten und Abrechnungsregelungen können im jeweiligen Vertrag vereinbart werden.
15. Vertraulichkeit
SCS und der Vertragspartner verpflichten sich, vertrauliche geschäftliche Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln.
Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind, unabhängig rechtmäßig erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen.
Die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen bleiben hiervon unberührt.
16. Bewerber- und Kandidatendaten
Personenbezogene Daten von Bewerbern, Kandidaten, Künstlern und Talenten dürfen vom jeweiligen Empfänger ausschließlich für den vereinbarten Zweck verwendet werden.
Eine Weitergabe an unberechtigte Dritte ist unzulässig, soweit keine gesetzliche Grundlage oder Einwilligung besteht.
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von SCS.
17. Nutzungsrechte und Arbeitsergebnisse
Soweit im Rahmen einer Beratungs-, Management-, Marketing- oder Content-Leistung urheberrechtlich geschützte Arbeitsergebnisse entstehen, richten sich die eingeräumten Nutzungsrechte nach der jeweiligen individuellen Vereinbarung.
Ohne ausdrückliche Vereinbarung werden nur diejenigen Nutzungsrechte eingeräumt, die für den Vertragszweck erforderlich sind.
Rechte Dritter bleiben unberührt.
18. Haftung
SCS haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie in den gesetzlich zwingenden Fällen, insbesondere bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit gesetzlich zulässig.
Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
19. Keine Haftung für Entscheidungen Dritter
SCS hat keinen Einfluss auf Entscheidungen von Arbeitgebern, Bewerbern, Geschäftspartnern, Veranstaltern, Agenturen, Plattformbetreibern oder sonstigen Dritten.
SCS haftet daher nicht dafür, dass ein Dritter ein Angebot ablehnt, einen Bewerber nicht einstellt, eine Kooperation beendet, ein Engagement absagt oder sonstige geschäftliche Entscheidungen trifft.
20. Verbraucher und Widerrufsrecht
Soweit ein Vertrag mit einem Verbraucher im Sinne des § 13 BGB im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wird und ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher eine gesonderte Widerrufsbelehrung sowie ein Muster-Widerrufsformular.
Diese AGB ersetzen eine erforderliche Widerrufsbelehrung nicht.
21. Datenschutz
SCS verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Weitere Informationen finden sich in der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung auf der Website von SCS.
22. Änderungen der AGB
Für einen bereits geschlossenen Einzelvertrag gelten grundsätzlich die bei Vertragsschluss einbezogenen AGB.
Änderungen für laufende Vertragsverhältnisse erfolgen nur, soweit dies vertraglich vereinbart oder gesetzlich zulässig ist.
23. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers nicht entzogen werden.
24. Gerichtsstand
Soweit der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird – soweit gesetzlich zulässig – als Gerichtsstand der Sitz der SCS-3D GmbH vereinbart.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
25. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: August 2026


